Der Deutsche Ärztetag (DÄT) hat auf seinem 124. Deutschen Ärztetag das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Musterberufsordnung gestrichen. Eine breite Mehrheit von über 90 Prozent der Delegierten hat dafür gestimmt, den Satz „Sie [die Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ zu streichen. Vielmehr sollen die Ärzt*innen nach individueller Gewissensentscheidung nun selber entscheiden, ob Sie Suizidassistenz leisten. Zugleich wurde klargestellt, dass es keine Verpflichtung von Ärzt*innen beim assistierten Suizid geben kann und Suizidassistenz im Allgemeinen keine ärztliche Aufgabe sei. Der Ärztetag machte sich für einen Ausbau der Suizidprävention und der Palliativversorgung stark. In einem nächsten Schritt wird es darum gehen, die Beschlüsse des DÄT in die Berufsordnungen der Landesärztekammern zu übernehmen.
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