Am 3. Juli hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Ärzte freigesprochen, die bei der Selbsttötung kranker Menschen nicht eingegriffen haben. Die Verstorbenen hatten die Absicht, sich durch die Einnahme tödlicher Medikamentendosen das Leben zu nehmen. Die anwesenden Mediziner wussten von diesem Vorhaben und haben keine lebensrettenden Maßnahmen ergriffen. Nun wurden sie letztinstanzlich von dem Vorwurf der Unterstützung von Selbsttötung freigesprochen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass es sich bei den Suiziden um die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen handelte, von dem die Ärzte wussten.
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