Am letzten Donnerstag, den 02.März, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Schwerkranke in extremen Situationen ein Recht auf Betäubungsmittel in tödlicher Dosierung haben. Nach Auffassung des Gerichts leite sich aus dem Grundgesetz das Recht ab, dass schwer und unheilbar erkrankte Menschen über den Zeitpunkt und die Art und Weise des Sterbens selbst bestimmen dürfen. Von den Dachverbänden der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Deutschland wurde das Urteil kritisch kommentiert.
Weitere Informationen:
www.tagesschau.de/inland/urteil-sterbehilfe-101.html
Pressemeldung des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes e. V.: www.dhpv.de/presseerklaerung_detail/items/urteil-des-bundesverwaltungsgerichtes-ist-keine-hilfe-fuer-sterbende-menschen.html
Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: PM_20170303_DGP_zum_Urteil_Bundesverwaltungsgericht